AGB
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Opik GmbH
1. Geltungsbereich, Kundenkreis, Sprache
1.1 Sämtliche Angebote und Vertragsschlüsse sowie jegliche Erbringung von Leistungen und Lieferungen der Opik GmbH, Huyssenallee 52-56, 45128 Essen (hier nachfolgend „OPIK“), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die OPIK mit ihren Vertragspartnern, über die von OPIK angebotenen und erbrachten Leistungen schließt.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn OPIK ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
1.3 Das Leistungs- und Produktangebot der OPIK richtet sich sowohl an Verbraucher als auch Unternehmer, jedoch jeweils nur an Endabnehmer.
1.4 Verträge werden ausschließlich auf deutscher Sprache geschlossen.
1.5 In diesen AGB und sämtlichen anderen Dokumenten wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Dies dient der besseren Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter (männlich, weiblich divers).
2. Vertragsschluss
2.1 Jegliche Angebote der OPIK sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Das gilt auch für die Darstellung der Leistungen und Produkte einschließlich der Preisliste und der Leistungs- und Produktbeschreibungen auf der Website/im Online-Shop der OPIK, die jeweils kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss von Verträgen darstellen, sondern eine freibleibende unverbindliche Darstellung der Leistungen und Produkte bzw. von Leistungs- und Produktpaketen.
2.2 Der Kunde gibt durch Übersendung bzw. Übergabe eines ausgefüllten Auftragsformulars an OPIK bzw. – bei Bestellung online im Internet – durch Anklicken des Buttons/Felds „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ eine rechtlich verbindliche Bestellung der in dem Auftragsformular bzw. der Bestellübersicht angezeigten Produkte, Leistungen und Dienste gemäß den dort angegebenen oder in Bezug genommenen Produktbeschreibungen und spezifikationen zu den dort angegebenen oder in Bezug genommenen Preisen bzw. Entgelten und sonstigen Konditionen und damit ein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages gegenüber der OPIK ab. Bevor der Kunde, der Verbraucher ist, seine Bestellung abgibt, stellt ihm OPIK die Vertragszusammenfassung gem. § 54 Abs. 3 TKG kostenlos zur Verfügung. Der Vertrag kommt durch Annahme des in der Bestellung des Kunden liegenden Angebots durch OPIK zustande. Diese Annahme durch OPIK erfolgt im Regelfall durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform, spätestens jedoch mit Bereitstellung des beauftragten Produkts bzw. der Dienste.
2.3 OPIK behält sich vor, nur Aufträge anzunehmen, die vom Kunden mindestens in Textform unter Benutzung des von OPIK zur Verfügung gestellten und vom Kunden vollständig ausgefüllten Auftragsformulars erteilt werden.
2.4 OPIK kann die Annahme eines Angebots und damit den Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern.
2.5 OPIK kann den Vertragsschluss mit dem Kunden davon abhängig machen,
a) dass das mindestens textförmliche rechtlich verbindliche Angebot des/der dinglich Berechtigten (in der Regel Eigentümer) des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude befindet, in dem sich der Kundenanschluss des Kunden befinden soll, zum Abschluss eines Nutzungsvertrages mit OPIK oder einem von OPIK benannten Netzbetreiber/Netzeigentümer vorliegt, nach welchem der/die dinglich Berechtigte(n) (in der Regel Eigentümer) damit einverstanden ist/sind, dass OPIK oder der von OPIK benannte Netzbetreiber/Netzeigentümer auf dem betreffenden Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu ihrem/seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten, wobei sich dieses Recht auch auf vorinstallierte Hausverkabelung erstreckt,
und/oder
b) dass das Gebäude bzw. die Wohn- oder Gewerbeeinheit, in dem bzw. der sich der Kundenanschluss des Kunden befinden soll, an ein von OPIK betriebenes Glasfasernetz angeschlossen ist.
und/oder
2.6 Einem Angebot des/der dinglich Berechtigten zum Abschluss eines Nutzungsvertrages im vorstehenden Sinne der Ziff. 2.5 steht die Annahme eines Angebots der OPIK oder eines von OPIK benannten Netzbetreibers/Netzeigentümers zum Abschluss eines Nutzungsvertrages durch den/die dinglich Berechtigten gleich.
2a. Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern bei Bestellung über unsere Internetseite in unserem Online-Shop/Speicherung des Vertragstexts
2a.1 Bei Bestellungen über unsere Internetseite in unserem Online-Shop wählen Sie die von Ihnen gewünschten Produkte, Leistungen und Dienste per Anklicken aus. Die von Ihnen ausgewählten Produkte, Leistungen und Dienste werden dann in Ihrer Bestellübersicht angezeigt. Zu dieser Bestellübersicht können Sie beliebig Produkte, Leistungen und Dienste hinzufügen oder von dort wieder entfernen einschließlich der Änderung der Anzahl der Produkte, Leistungen und Dienste. Hierüber können Sie bereits hier etwaige Eingabefehler korrigieren. Zur Fortsetzung des Bestellprozesses gelangen Sie durch Klicks auf „Weiter“- Buttons/Felder zunächst auf eine Seite, auf der Sie Ihre Daten eingeben und anschließend die Versand- und Bezahlart auswählen können. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der Sie Ihre Angaben überprüfen können. Ihre Eingabefehler (z.B. ausgewählte oder Anzahl ausgewählter Produkte, Leistungen und Dienste, Daten, Bezahlart, Versandadresse etc.) können Sie korrigieren, indem Sie bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klicken. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach Ihr Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird durch Anklicken des Buttons/Felds „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ die rechtlich verbindliche Bestellung gem. Ziff. 2.2 und damit das rechtlich verbindliche Angebot des Kunden zu Abschluss des Vertrages abgegeben.
2a.2 Bei Bestellungen über unsere Internetseite in unserem Online-Shop werden Ihnen die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Produkten, Leistungen und Diensten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertragszusammenfassung nach § 54 Abs. 3 TKG, den weiteren Informationen nach §§ 54 Abs. 1, 55 TKG, der Widerrufsbelehrung und den Datenschutzhinweisen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes durch OPIK bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch OPIK erfolgt nicht.
3. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
3.1 Der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages, d. h. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, die dafür zu zahlenden Preise bzw. Entgelte und die weiteren und sonstigen Rechte und Pflichten von OPIK und dem Kunden ergeben sich aus und richten sich nach dem Auftragsformular/der Bestellübersicht und der Auftragsbestätigung, der Preisliste, der/den Leistungsbeschreibung(en), der Vertragszusammenfassung gem. § 54 TKG, den nach §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 und 2 TKG zu erteilenden Informationen, ggf. für einzelne Produkte der OPIK geltenden Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen AGB. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der vorstehenden Dokumente, besteht Geltungsvorrang der Dokumente in der Reihenfolge wie die Dokumente hier vorstehend aufgezählt sind, das heißt, die Bestimmungen des zuerst genannten Dokuments gehen denen der danach genannten Dokumente vor. Von den vorstehenden Regelungen Abweichendes kann insbesondere im Auftragsformular sowie an anderer Stelle vereinbart werden.
3.2 Soweit OPIK neben den beauftragten Leistungen und Diensten zusätzliche entgeltfreie Leistungen und Dienste erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.
3.3 Die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen unterliegt fortlaufend technischen und technologischen Veränderungen sowie geänderten gesetzlichen Vorgaben. Um auf technische und technologische Neuerungen reagieren zu können, sowie zur Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, ist OPIK berechtigt, jederzeit technische und technologische Änderungen bei Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen vorzunehmen, wenn dadurch die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden.
3.4 Der Netzabschlusspunkt, an dem die Leistungspflicht der OPIK zur Bereitstellung des Internet-Zuganges und aller glasfaserbasierten Dienste/Produkte endet, ist die Ausgangsstelle des Service Demarcation Device (=“SDD“, vgl. Ziff. 2.2.3 der Leistungsbeschreibung für Glasfaserprodukte für Privatkunden). Die Vorhaltung, Installation, Kompatibilität und vollständige und ordnungsgemäße Funktion des Routers und aller hieran angeschlossener End- und Empfangsgeräte (Computer, Tablet, Telefon etc.) einschließlich Verbindungskabeln und Stromversorgung fällt in den alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Davon ausgenommen sind Funktionsstörungen des Routers, die auf ein Verschulden von OPIK zurückzuführen sind. Entsprechend steht OPIK für die Übertragungsgeschwindigkeit ab dem SDD Richtung Endgerät des Kunden in keiner Weise ein, es sei denn, sie hat dies im Einzelfall konkret durch eigenes Verschulden verursacht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung für Glasfaserprodukte OPIK für Privatkunden verwiesen.
3.5 OPIK ist berechtigt sich zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen Dritter zu bedienen.
3.6 Die in den Vertragsdokumenten enthaltenen Angaben beinhalten nur dann eine über die gesetzliche oder vereinbarte Gewährleistung hinausgehende Garantieübernahme, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von OPIK erklärt wird.
4. Leistungsvorbehalt, Kündigungsrecht, Selbstbelieferungsvorbehalt
4.1 Jegliche Leistungsverpflichtung der OPIK, dem Kunden Zugang zu Telekommunikationsdienstleistungen (Internetzugang, Telefonie und ggf. IP-TV, Voice-over-IP (IP-basierte Telefonie) und ggf. weitere Leistungen) zu gewähren bzw. ihm solche bereitzustellen, steht unter den Vorbehalten,
a) dass das mindestens textförmliche rechtlich verbindliche Angebot des/der dinglich Berechtigten (in der Regel Eigentümer) des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude befindet, in dem sich der Kundenanschluss des Kunden befinden soll, zum Abschluss eines Nutzungsvertrages mit OPIK oder einem von OPIK benannten Netzbetreiber/Netzeigentümer vorliegt, nach welchem der/die dinglich Berechtigte(n) (in der Regel Eigentümer) damit einverstanden ist/sind, dass OPIK oder der von OPIK benannte Netzbetreiber/Netzeigentümer auf dem betreffenden Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu ihrem/seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten, wobei sich dieses Recht auch auf vorinstallierte Hausverkabelung erstreckt,
und
b) dass das Gebäude bzw. die Wohn- oder Gewerbeeinheit, in dem bzw. der sich der Kundenanschluss des Kunden befinden soll, an ein von OPIK betriebenes Glasfasernetz angeschlossen ist.
4.2 OPIK ist - unbeschadet der Rechte zur außerordentlichen Kündigung nach Ziff. 15.5 - zur außerordentlich fristlosen Kündigung des Vertrages mit dem Kunden berechtigt, wenn
a) der Kunde das Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages gem. vorstehender Ziff. 4.1 lit. a) auf Verlangen der OPIK nicht innerhalb eines Monats vorlegt,
b) der/die dinglich Berechtigte(n) ein Angebot der OPIK oder eines von OPIK benannten Netzbetreibers/Netzeigentümers zum Abschluss eines Nutzungsvertrages gem. vorstehender Ziff. 4.1 lit. a) nicht innerhalb eines Monats nach seiner Unterbreitung durch Übersendung des unterschriebenen Vertrages annimmt/annehmen,
c) der/die dinglich Berechtigte(n) den Nutzungsvertrag kündigt/kündigen, oder
d) der Glasfaseranschluss gem. vorstehender Ziff. 4.1 lit. b) nicht spätestens einen Monat vor geplanter Aktivierung der Dienste für den Kunden fertiggestellt ist, es sei denn, die verspätete Herstellung des Glasfaseranschlusses ist allein oder überwiegend von OPIK und/oder ihren Erfüllungsgehilfen verantwortet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind im Falle einer solchen Kündigung ausgeschlossen.
Ist das Angebot des/der dinglich Berechtigten zum Abschluss des Nutzungsvertrages gem. vorstehender Ziff. 4.1 lit. a) fristgerecht vorgelegt worden und ein früherer Nutzungsvertrag nicht gekündigt worden, darf der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn OPIK bzw. der von OPIK benannte Netzbetreiber/Netzeigentümer das Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages dem/den dinglich Berechtigten gegenüber nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des unterschriebenen Vertrages annimmt.
Die Kündigung bedarf jeweils mindestens der Textform.
4.3 Einem Angebot des/der dinglich Berechtigten zum Abschluss eines Nutzungsvertrages gem. Ziff. 4.1 lit. a) steht die Annahme eines Angebots der OPIK oder eines von OPIK benannten Netzbetreibers/Netzeigentümers zum Abschluss eines solchen Nutzungsvertrages durch den/die dinglich Berechtigten gleich.
4.4 OPIK kann nach ihrer Wahl auf beide oder einen der Vorbehalte gem. vorstehender Ziff. 4.1 lit. a) und b) durch Erklärung gegenüber dem Kunden verzichten mit der Folge, dass der jeweilige Vorbehalt entfällt. Ein solcher Verzicht bedarf zu seiner Wirksamkeit mindestens der Textform.
4.5 Es steht in der eigenen Verantwortung des Kunden, die Herstellung des Glasfaserhausanschlusses zu beauftragen.
4.6 Im Fall der Veräußerung des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude befindet, in dem sich der Kundenanschluss des Kunden befinden soll bzw. befindet, obliegt es dem Kunden, das mindestens textförmliche rechtlich verbindliche Angebot des/der neuen dinglich Berechtigten (in der Regel Eigentümer) des Grundstücks zum Abschluss eines Nutzungsvertrages gem. Ziff. 4.1 lit. a) zu beschaffen oder dafür Sorge zu tragen, dass der/die neue(n) dinglich Berechtigte(n) (in der Regel Eigentümer) ein Angebot der OPIK oder eines von OPIK benannten Netzbetreibers/Netzeigentümers zum Abschluss eines solchen Nutzungsvertrages annimmt.
4.7 Dem Kunden gegebenenfalls als Verbraucher zustehende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
4.8 OPIK behält sich vor, den Kunden Zugang zu den Diensten erst zu gewähren, wenn die Widerrufsfrist für ein gesetzliches Widerrufsrecht abgelaufen ist.
4.9 Jede Leistungsverpflichtung der OPIK steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der OPIK mit Vorleistungen, soweit OPIK ein konkretes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden der OPIK beruht. Als Vorleistung im vorstehenden Sinne gelten insbesondere sämtliche benötigte in Hardware- und Softwareeinrichtungen, Hardware- oder Softwareinstallationen und/oder sonstige technische Leistungen Dritter mit Ausnahme der Entstörung nach § 58 TKG.
5. Widerrufsrecht
Jedem Kunden, der Verbraucher ist, steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu. Auf die betreffenden Hinweise in Teil F. dieser AGB wird verwiesen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
6. Leistungstermine und -fristen
Leistungstermine und -fristen für Leistungen und Lieferungen von OPIK sind nur verbindlich, wenn OPIK diese ausdrücklich bestätigt hat und der Kunde sämtlichen ihm obliegenden Pflichten vollständig und rechtzeitig nachgekommen ist.
7. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt ist OPIK von ihren Leistungspflichten befreit. In Fällen höherer Gewalt von vorübergehender Dauer verschieben sich Leistungstermine bzw. verlängern sich Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Unwetter, Stromausfälle, Streik und Aussperrungen, insbesondere auch in Zulieferbetrieben. OPIK beseitigt Leistungsstörungen unverzüglich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
8. Entgelte Rechnungsstellung, Fälligkeit, Aufrechnung
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte und Preise bei Fälligkeit fristgerecht zu zahlen. Die jeweils aktuell gültige Preisliste ist unter opikconnect.de abrufbar. Soweit sich die Preise bzw. Entgelte nicht netto zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe verstehen, ist OPIK berechtigt, die Preise in dem Maße anzupassen, in welchem sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht oder ermäßigt.
8.2 Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung beim Empfänger zur Zahlung fällig und sind auf das angegebene Konto der OPIK oder eines dort ggf. angegebenem Dritten zu zahlen. OPIK kann in den Rechnungen abweichende Zahlungsziele sowie Skonti einräumen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht, auch wenn Zahlungsziele oder Skonti über einen längeren Zeitraum eingeräumt wurden.
8.3 Rechnungen werden dem Kunden in unsignierter elektronischer Form zur Verfügung gestellt. OPIK ist berechtigt, dem Kunden über von ihr gegebenenfalls erbrachte unterschiedliche Arten von Dienstleistungen eine Gesamtrechnung zu stellen, die alle Entgelte für die unterschiedlichen Arten von Dienstleistungen umfasst. Es besteht für den Kunden die Möglichkeit, Rechnungen in Papierform per Post zu erhalten. Dies ist mit Zusatzkosten gemäß Preisliste verbunden.
8.4 Auf Antrag und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhält der Kunde die Rechnung in elektronischer Form mit Einzelverbindungsnachweis (EVN) oder verkürztem EVN. Für die Abrechnung sog. offline abgerechneter Dienste gilt eine Sonderregelung. Separat abgerechnete Dienste und Rufnummerngassen sind dem unter opikconnect.de abrufbare Preisliste zu entnehmen und dort mit dem Hinweis „Preis wird vom Dienstanbieter bestimmt und abgerechnet" gekennzeichnet
8.5 Einwendungen gegen Rechnungen hat der Kunde innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung mindestens in Textform gegenüber OPIK zu erheben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Beanstandung. Erhebt der Kunde innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die Rechnung als genehmigt, wenn OPIK den Kunden in der Rechnung auf diese Folgen einer nicht rechtzeitigen Beanstandung hingewiesen hat. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Ablauf der vorgenannten Frist bleiben unberührt.
8.6 Die/der für einen Tarif geltende monatliche Grundgebühr/Grundpreis (hier nachfolgend nur „Grundgebühr(en)“) fällt ab Beginn der Vertragslaufzeit, also dem Tag der Freischaltung der vom Kunden gebuchten Telekommunikationsdienste (die „Dienste“) am Kundenanschlusses des Kunden (vgl. Ziff. 15.2), für die Dauer des Vertragsverhältnisses an. Monatliche Grundgebühren sind für jeden Kalendermonat im Voraus zu zahlen und - vorbehaltlich Rechnungsstellung durch OPIK - spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Kalendermonats, zur Zahlung fällig. Beginnt die Verpflichtung zur Zahlung der Grundgebühr während eines laufenden Kalendermonats, so ist die Grundgebühr für diesen Monat anteilig geschuldet und wird - vorbehaltlich Rechnungsstellung durch OPIK - zum dritten Werktag des folgenden Kalendermonats fällig. Alle sonstigen Entgelte, insbesondere nutzungs- oder verbrauchsabhängige Entgelte, sind - unbeschadet etwaiger im Einzelfall bestehender Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechte - nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden in der Regel kalendermonatlich für den vorangegangenen Kalendermonat in Rechnung gestellt. Soweit in der Rechnung kein längeres Zahlungsziel eingeräumt ist, sind die Entgelte 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
8.7 Der Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA–Lastschriftmandats kann OPIK bis zur (erneuten) Erteilung eines SEPA–Lastschriftmandats eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen unter opikconnect.de abrufbaren Preisliste erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass OPIK ein Schaden bzw. Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist bzw. sind. Etwaige Änderungen der Bankverbindungen teilt der Kunde an OPIK unverzüglich mit und erteilt sodann ein neues SEPA- Lastschriftmandat für seine neue Bankverbindung. Daneben besteht die Möglichkeit per Kreditkarte zu zahlen.
8.8 Soweit OPIK auf Basis einer entsprechenden Lastschriftermächtigung Beträge per Lastschrift von dem betreffenden Bankkonto des Kunden einzieht, wird dies dem Kunden mit einer Frist von mindestens 5 Tagen angekündigt. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug per Lastschrift erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, trägt der Kunde, soweit er diese zu vertreten hat.
8.9 Für jede Rücklastschrift fällt eine Bearbeitungsgebühr gemäß der gültigen unter opikconnect.de abrufbaren Preisliste an. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass OPIK ein Schaden bzw. Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist bzw. sind. Andere und weitergehende Ansprüche und Rechtsbehelfe der OPIK bleiben unberührt.
8.10 Befindet sich der Kunde mit der Zahlungspflicht in Verzug, ist OPIK berechtigt, Verzugszinsen in jeweiliger gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Für jede Mahnung fällt eine Bearbeitungsgebühr gemäß der gültigen unter opikconnect.de abrufbaren Preisliste an. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass OPIK ein Schaden bzw. Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist bzw. sind. Andere und weitergehende Ansprüche und Rechtsbehelfe der OPIK bleiben unberührt.
8.11 Befindet sich der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen und nach Inanspruchnahme einer ggf. bereits geleisteten Sicherheit des Kunden mit Zahlungsverpflichtungen von 100,00 EUR oder mehr im Verzug, ist OPIK mit einer Ankündigungsfirst von 2 Wochen berechtigt, die weitere Leistungserbringung an den Kunden von der Leistung einer Sicherheitsleistung durch den Kunden in Höhe des Dreifachen der vom Kunden im Durchschnitt der letzten 3 Monate Vertragsdauer pro Kalendermonat geschuldeten monatlichen Entgelte (brutto incl. Mehrwertsteuer) bzw. von der Wiederaufstockung der Sicherheitsleistung auf diesen Betrag abhängig zu machen. Wahlweise ist OPIK berechtigt, unter denselben Voraussetzungen Vorauszahlungen zu verlangen. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages, mit dem sich der Kunde in Verzug befindet, bleiben entsprechend § 61 Abs. 4 TKG nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht, ebenso wie nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht bleiben. Das gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind.
Alternativ kommt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Wahl von OPIK eine Leistungssperre in Betracht, vgl. Ziff. 9.1 ff..
8.12 Eine geleistete Sicherheit wird nach Beendigung des Vertragsverhältnis freigegeben, wenn der Kunde sämtliche Forderungen von OPIK beglichen hat. OPIK ist berechtigt, die Sicherheitsleistung mit jeglichen berechtigten Forderungen gegen den Kunden zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht.
8.13 OPIK hat die Sicherheitsleistung zurückzugewähren, soweit die Voraussetzungen nach Ziff. 8.11 nicht mehr bestehen.
8.14 Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Ansprüche der OPIK ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden, mit denen er aufrechnen möchte, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Sperren, Leistungsverweigerungsrechte, Leistungsbeschränkungen
9.1 OPIK behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Diensten im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden bei Vorliegen und nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und Regelungen (§ 61 Abs. 3-7 TKG) ganz oder teilweise zu sperren. Notverbindungen nach § 164 Abs. 1 TKG bleiben dann dennoch möglich.
9.2 Darüber hinaus ist OPIK berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Diensten aus triftigem Grund zu sperren. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor,
a) wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird, oder
b) wenn durch die Nutzung des Anschlusses des Kunden eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erfolgt oder droht, oder
c) wenn eine Gefährdung der Einrichtungen der OPIK oder – so weit von dieser verschieden – der Einrichtungen des Netzbetreibers/Netzeigentümers durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen des Kunden besteht oder droht, oder
d) wenn der Kunde die Dienste missbräuchlich zum Eingriff in Sicherheitseinrichtungen der OPIK oder des Netzbetreibers/Netzeigentümers oder von Dritten nutzt, oder
e) wenn es aufgrund von Fehlverhalten des Kunden zur Beeinträchtigung des Telekommunikationsnetzes von OPIK kommt oder dies droht und der Kunde solches Fehlverhalten trotz Abmahnung nicht abstellt bzw. unterlässt
f) in den Fällen der Ziff. 11.2.
9.3 Eine missbräuchliche Benutzung bzw. Manipulation von Dritten im Sinne der vorstehenden Ziff. 9.2 lit. a) wird vermutet, wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen 6 Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderungen der OPIK in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderungen beanstanden wird.
9.4 Bei wiederholten Sperrungen, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder Fehlverhalten des Kunden zurückzuführen sind, ist OPIK berechtigt Bearbeitungsgebühren für die Entsperrung gemäß der gültigen unter opikconnect.de abrufbaren Preisliste zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass OPIK ein Schaden bzw. Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist bzw. sind. Andere und weitergehende Ansprüche und Rechtsbehelfe der OPIK bleiben unberührt.
9.5 OPIK ist ferner berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken, zu unterbrechen oder zu sperren, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebs, zum Schutz vor Missbrauch der Dienste, Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren, -würmern, -trojanern, Hack- oder DoS-Attacken o. Ä. oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. OPIK wird den Kunden im Falle von derartigen Leistungsbeschränkungen oder -sperrungen möglichst umgehend informieren und im Fall einer Sperre Möglichkeiten zur Entsperrung aufzeigen.
9.6 Der Kunde bleibt in dem Fall einer Sperrung zur Zahlung der nicht nutzungs- bzw. verbrauchsabhängigen Vergütungen verpflichtet, es sei denn OPIK hat den Grund der Sperrung zu vertreten.
9.7 Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass Sperrungen nur solange aufrechterhalten werden, wie der Grund für die Sperrung andauert, also insbesondere Sperrungen, die wegen seines vertragswidrigen Verhaltens erfolgen, selbstverständlich aufgehoben werden, wenn und sobald der Kunde dieses vertragswidrige Verhalten abstellt.
10. Preisanpassungen
10.1 OPIK ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte der Entwicklung der Gesamtkosten, die für die Berechnung der vereinbarten Entgelte maßgeblich sind, anzupassen. Dies umfasst auch die Anpassung einzelner Entgelte für bestimmte Produkte auf Basis der Gesamtkosten, die für die Berechnung des jeweiligen Entgelts maßgeblich sind. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netzbereitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z.B. für Technik, insbesondere Netzzugänge und Netzzusammenschaltungen, technischer Service), Kosten für Kundenbetreuung (z.B. für Service-Hotline, Abrechnung- und IT-Systeme), Personal und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Kosten von Vorlieferanten, Kosten für die Dienste anderer Anbieter, zu denen OPIK dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt. Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen. Sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die nicht von OPIK veranlasst wurden. Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung mindernd zu berücksichtigen. OPIK hat bei Ausübung seines billigen Ermessens sicherzustellen, dass Kostensenkungen nicht nach ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten auch unter Berücksichtigung etwaiger Kostenentlastungen erhöht haben. Eine Preissenkung hat zu erfolgen, wenn sich die Gesamtkosten verringert haben.
10.2 OPIK ist darüber hinaus und unabhängig hiervon berechtigt, Preisanpassungen durchzuführen, die ein Gesetz, eine Entscheidung eines Gerichts oder eine Behörde (z.B. Bundesnetzagentur) rechtlich verbindlich verlangt.
10.3 Unabhängig von den vorstehenden Regelungen ist OPIK berechtigt, die Preise bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer entsprechend anzupassen. In diesem Fall steht dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht zu.
11. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, OPIK so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Insbesondere hat der Kunde folgende Pflichten und Obliegenheiten:
11.1.1 Einholung von Genehmigungen/Nutzungsvertrag
Der Kunde ist verpflichtet und ihm obliegt es, alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Genehmigungen so rechtzeitig einzuholen, dass Planung und Erstellung des Kundenanschlusses sowie erforderlichenfalls des Glasfaserhausanschlusses termingerecht erfolgen können. Dies gilt insbesondere für die die Beschaffung bzw. den Abschluss des Nutzungsvertrages gem. Ziff. 2.5 lit. a) bzw. 4.1 lit. a) dieser AGB.
11.1.2 Gewährung von Zutritt
Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass OPIK und deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen oder von OPIK beauftragte Dritte und deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Zugang und Zutritt zum Grundstück, den darauf befindlichen Gebäuden und zu den betreffenden Räumlichkeiten haben, um Installations-, Prüfungs-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Änderungsarbeiten an dem Telekommunikationsnetz (Glasfasernetz) und den zugehörigen technischen Einrichtungen der OPIK bzw. des Netzbetreibers/Netzeigentümers durchzuführen. Die Durchführung solcher Maßnahmen durch den Kunden selbst ist untersagt. Der Kunde wirkt an der Terminkoordinierung mit und wird vereinbarte Termine einhalten.
11.1.3 Bereitstellung notwendiger Leistungen
Der Kunde stellt OPIK die für Installation und Betrieb des Kundenanschlusses sowie erforderlichenfalls des Glasfaserhausanschlusses erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand.
11.1.4 Router, Endgeräte
Die Vorhaltung und Installation des Routers und der digitalen End- und Empfangsgeräte (Computer, Tablet, Telefon etc.) einschließlich Verbindungskabel und Stromversorgung fällt in den alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden, vgl. auch Ziff. 3.4. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Geräte und Anwendungen zu verwenden, die den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und sonstigen etwaigen technischen Vorgaben der OPIK und anerkannten Kommunikations-Protokollen entsprechen. Der Kunde hat durch die Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungssystems, wie z.B. WPA 2 das Netz vor Dritten zu schützen.
11.1.5 Meldung von Störungen, Mitwirkungspflicht
Der Kunde hat Störungen und Betriebsbeeinträchtigungen des Telekommunikationsnetzes und seiner technischen Einrichtungen und jedwede Schäden und Beschädigungen hieran, die sich ihm zeigen, der OPIK unverzüglich anzuzeigen. Maßnahmen zur Behebung von Störungen hat der Kunde zu dulden und hieran, soweit ihm zumutbar, mitzuwirken, insbesondere durch Informationserteilung Gewährung von Zugang zum Zugriff auf auszutauschende Komponenten und ähnliches.
11.1.6 Sicherheit
Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Einrichtungen des Telekommunikationsnetzes der OPIK bzw. des Netzbetreibers/Netzeigentümers vor unbefugten Eingriffen zu schützen und selbst keinerlei solche Eingriffe vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, persönliche Zugangsdaten, insbesondere diejenigen zu seinem Kundenkonto (vgl. Ziff. 11.1.11) geheim zu halten. Kommt es zur Offenlegung der persönlichen Zugangsdaten an unbefugte Dritte oder besteht der Verdacht einer unbefugten bzw. missbräuchlichen Nutzung der persönlichen Zugangsdaten, so hat der Kunde das unverzüglich an OPIK zu melden. Sein persönliches Zugangs-Passwort hat er in einem solchen Fall unverzüglich zu ändern.
11.1.7 Unterlassen von Missbrauch
Der Kunde ist verpflichtet, die von OPIK bereitgestellten Leistungen, insbesondere die Dienste, ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen und jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistungen und Dienste von OPIK zu unterlassen. Untersagt und zu unterlassen sind insbesondere:
a) die Überlastung der Netzkapazität des Telekommunikationsnetzes sowie Beeinträchtigung von OPIK, anderen Anbietern oder sonstigen Dritten, insbesondere auch Lieferanten der OPIK, durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigender Einstellungen;
b) die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechten sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts;
c) die Verbreitung oder Weiterversendung von Programmen, Filmen oder sonstigen Inhalten oder Aufzeichnungen per Funk, im Wege des sogenannten Online-Streaming oder mit Hilfe einer anderen Technologie;
d) Die Um- oder Weiterleitung des Signals für den Gebrauch außerhalb der Räumlichkeiten des Kunden;
e) Ausführen von Anwendungen oder Nutzung von Einrichtungen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der Opik Nord GmbH, des Netzbetreibers/Netzeigentümers oder eines anderen Telekommunikationsnetzes, insbesondere auch von Lieferanten der OPIK, führen;
f) das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufen;
g) die Verwendung der Dienste zum Begehen von Straftaten;
h) das Anbieten und Verbreiten von zivil- und strafrechtswidrigen bzw. verbotenen Inhalten und/oder Informationen; dies umfasst insbesondere solche Inhalte und Informationen, die als Anleitung zu einer der in § 126 StGB genannten Straftaten dienen können, Volksverhetzung (§ 130 StGB), kriegs- und gewaltverherrlichende Inhalte sowie Inhalte und Informationen, die sexuelle Gewalt gegen oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, sowie
i) die nomadische Nutzung eines Voice-over-IP-Anschlusses mit lokalisierter Rufnummer, also die Benutzung an einem anderen Ort als der gemeldeten Adresse.
11.1.8 Eigenverantwortung
Der Kunde ist OPIK und Dritten gegenüber insbesondere selbst verantwortlich für
a) Inhalte, und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit, die von ihm oder über seine Kennung im Internet eingestellt oder hierüber sonst in irgendeiner Weise verbreitet werden;
b) Datenbeschädigung, Übermittlungsfehler oder sonstige Störungen, der Kunde wird mindestens täglich seine Daten vor Datenverlust schützen;
c) Eingabefehler sowie
d) die Einrichtung und Sperre bestimmter Leistungsmerkmale.
11.1.9 Jugendschutz
Der Kunde ist verpflichtet, die Regelungen für den Jugendschutz einzuhalten. Der Kunde darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu Filmen oder Inhalten gewähren, die mit einer Jugendschutzsperre versehen sind.
11.1.10 Kommerzielle Nutzung, Wiederverkauf, Nutzung durch Dritte
Der Kunde, der Verbraucher ist (vgl. zum Begriff des Verbrauchers Ziff. 5 Satz 2), darf die Dienste der OPIK nicht zu kommerziellen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen. Der Kunde, gleich, ob gewerblich oder Verbraucher darf die Dienste der OPIK Dritten nicht wiederverkaufen oder entgeltlich oder unentgeltlich zur ständigen Alleinnutzung oder zum gewerblichen Gebrauch überlassen.
11.1.11 Kommunikation/Kundenportal
Die Kommunikation zwischen OPIK und dem Kunden erfolgt vorzugsweise per E-Mail, und zwar entweder an die von OPIK zur Verfügung gestellte E-Mailadresse oder an eine andere von dem Kunden angegebene E-Mailadresse. OPIK stellt dem Kunden spätestens mit der Auftragseingangsbestätigung Login-Daten zu einem persönlichen Kundenkonto mit Kundenpostfach in einem Online-Kundenportal bereit, welches nur für den Kunden einsehbar ist. Die Bereitstellung des Portals und des persönlichen Kundenkontos einschließlich dem Login erfolgt über die Webseite der OPIK opikconnect.de . OPIK ist berechtigt, dem Kunden alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen, Erklärungen und Informationen wie z.B. Auftragsbestätigungen, Vertragsformulare, Rechnungen und Kündigungen über das Kundenkonto bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig seine E-Mail-Accounts sowie das Kundenkonto nach Posteingängen zu kontrollieren. OPIK geht davon aus, dass die Kontrolle täglich erfolgt.
11.1.12 Informationspflichten zu personenbezogenen Daten
Der Kunde ist verpflichtet, in seinem Auftrag zur Bestellung bzw. Beauftragung von Leistungen wahrheitsgemäße Angaben zu seinen persönlichen Daten zu machen. Spätere Änderungen der maßgeblichen persönlichen Daten, wie insbesondere seines Namens, seiner Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) hat der Kunde OPIK unverzüglich mitzuteilen. Im Fall der Veräußerung des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude befindet, in welchem sich der Kundenanschluss des Kunden befinden soll bzw. befindet (Ziff. 4.6), wird der Kunde OPIK die Identität (Name, Adresse etc.) des neuen dinglich Berechtigen (in der Regel der Eigentümer) des Grundstücks, soweit sie ihm bekannt ist, unverzüglich mitteilen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach und können daher relevante Dokumente, Informationen oder Daten nicht zugestellt werden, ist OPIK berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass OPIK ein Schaden bzw. Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist bzw. sind.
11.1.13 Besondere Pflichten von Flatrate-Kunden
Soweit ein Kunde Flatrate-Produkte bezieht, ist er verpflichtet, diese maßvoll und ausschließlich für seine eigenen Zwecke zu nutzen. Insbesondere darf eine private Internetflatrate nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Bei Flatrate-Produkten ist eine missbräuchliche Nutzung insbesondere in Gestalt des Aufbaus von Internetverbindungen über geografische Einwahlnummern oder sonstige Datenverbindungen untersagt, um auf diese Weise die Inrechnungstellung der Internetnutzung zu vermeiden, ebenso wie die Anrufweiterschaltung oder die Einrichtung von Rückruffunktionen sowie die Nutzung der Flatrate für die Durchführung von massenhafter Kommunikation wie beispielsweise Fax-Broadcast, Callcenter oder Telemarketing.
11.1.14 Verantwortung für Dritte
Der Kunde hat sicherzustellen und steht dafür ein, dass sämtliche der in Ziff. 11.1.1. - 11.1.13 aufgeführten Verpflichtungen und Obliegenheiten auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Leistungen über seine Kennung in Anspruch nehmen.
11.1.15 Mitwirkungspflicht bei Vertragsbeendigung
Unverzüglich nach Beendigung des Vertrags wird der Kunde OPIK den Zugang zu dem Telekommunikationsnetz (Glasfasernetz) und den zugehörigen technischen Einrichtungen der OPIK bzw. des Netzbetreibers/Netzeigentümers zum Zwecke ihrer Deinstallation gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist. Die beim Kunden installierten und im Eigentum von OPIK oder des Netzbetreibers/Netzeigentümers stehenden technischen Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf Aufforderung unverzüglich auf Kosten des Kunden an OPIK oder einen durch OPIK benannten Dritten herauszugeben oder dorthin zurückzusenden, es sei denn, dass ihrer Natur nach nur der Ausbau bzw. die Entfernung durch OPIK vor Ort beim Kunden in Betracht kommt. Schäden an technischen Einrichtungen, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, hat der Kunde zu ersetzen.
11.2 Rechtsfolgen bei Verstößen
Im Falle von fortgesetzten Verstößen des Kunden gegen seine Pflichten und Obliegenheiten nach Ziff. 11.1.4, 11.1.5, 11.1.6, 11.1.7, 11.1.9, 11.1.10, 11.1.13 und 11.1.14 ist OPIK nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist bzw. Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Funktionalität von der die Verletzung ausgeht bzw. mittels derer die Verletzung vom Kunden begangen wird, oder – soweit zur Unterbindung des Missbrauchs erforderlich - den Zugang des Kunden insgesamt, zu sperren und rechtswidrige Inhalte zu löschen. Auf Ziff. 9.4 wird verwiesen. OPIK wird zudem ihren Verpflichtungen nachkommen, Meldungen an die zuständigen Behörden zu machen. Über derartige Maßnahmen wird OPIK den Kunden, soweit gesetzlich zulässig, unverzüglich unterrichten. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der nicht nutzungs- bzw. verbrauchsabhängigen Vergütungen verpflichtet.
Weitere Rechte, Ansprüche und Rechtsbehelfe der OPIK bei Verstößen des Kunden gegen seine Pflichten und Obliegenheiten nach Ziff. 11.1.1. bis 11.1.15 bleiben unberührt; das betrifft insbesondere das Recht der OPIK, den Vertrag mit dem Kunden fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, Schadensersatz oder Freistellung/Schadloshaltung von Ansprüchen Dritter zu verlangen oder Leistungen bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuhalten. Unberührt bleiben fernen die Rücktrittrechte nach Ziff. 4.2.
Der Kunde stellt OPIK von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund oder im Zusammenhang mit einer Verletzung der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden gemäß Ziffer 11.1.1, 11.1.2, 11.1.4, 11.1.5, 11.1.6, 11.1.7, 11.1.8, 11.1.9, 11.1.10, 11.1.12, 11.1.13 und 11.1.14 gegen Opik geltend machen.
12. Strom
Die von OPIK zur Verfügung gestellten Telekommunikationsdienstleistungen (Internetzugang, Telefonie und ggf. IPTV und ggf. weitere Leistungen - auch Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112) können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte aus dem Netz der OPIK ist (auch bei Stromausfall beim Kunden) nicht möglich und nicht von OPIK geschuldet.
13. Änderung dieser AGB
13.1 Änderungen dieser AGB – nicht jedoch der vertraglichen Hauptleistungspflichten, insbesondere Leistungs- und Produktbeschreibungen - können durch Angebot der OPIK und Annahme dieses Angebots durch den Kunden wie folgt vereinbart werden: Das Angebot der OPIK an den Kunden zur Änderung der AGB erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen der AGB und des Zeitpunktes, wann diese wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger. Die in dem Angebot vorgesehenen Änderungen der AGB gelten als angenommen und genehmigt, sofern der Kunde dem nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang des Angebots zur Änderung der AGB bei ihm widerspricht, sofern der Kunde auf diese Rechtsfolge im Änderungsangebot hingewiesen worden ist. Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot zur Änderung der AGB, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
13.2 OPIK behält sich zudem hiermit vor, diese AGB oder sonstige Vertragsbedingungen einseitig gemäß § 57 Abs. 1 TKG nach billigem Ermessen zu ändern. Ändert OPIK die Vertragsbedingungen auf dieser Basis einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind ausschließlich zum Vorteil des Kunden, rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endbenutzer oder mittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Die Kündigung kann innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung der OPIK über die Vertragsänderung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll.
14. Haftung
14.1 Die Haftung der OPIK als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens oder zur Zahlung einer Entschädigung ist – vorbehaltlich der nachfolgend in Ziff. 14.3.1 genannten Ausnahmetatbestände – auf 12.500,00 EUR je Endnutzer begrenzt. Besteht die Schadenersatz- oder Entschädigungspflicht wegen desselben Ereignisses gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten, ist die Haftung auf insgesamt 30.000.000,00 EUR begrenzt. Übersteigt die Schadenersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten aufgrund desselben Ereignisses die vorgenannte Höchstgrenze von 30.000.000,00 EUR, wird der Schadenersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in welchem die Summe aller Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht.
14.2 Die Haftungsbeschränkung nach vorstehender Ziff. 14.1 gilt – vorbehaltlich der nachfolgend in Ziff. 14.3.2 genannten Ausnahmetatbestände – ausdrücklich auch für jegliche Schäden, die aus der Verletzung jeglicher sonstiger Pflichten der OPIK einschließlich vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) herrühren, sowie für jegliche gesetzliche Haftung, insbesondere aus Delikt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Beachtung die Parteien daher in besonderem Maße vertrauen dürfen. Soweit OPIK hiernach dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung über Ziff. 14.1 hinaus auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt auch insoweit unberührt.
14.3 Ausnahmetatbestände für die vorstehenden Haftungsbegrenzungen:
14.3.1 Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. 14.1 gilt nicht:
für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der OPIK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde,
- für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht, sowie
für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.3.2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. 14.2 i. V. m. Ziff. 14.1 gilt nicht:
für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der OPIK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde, sowie
für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.4 Für den Verlust von Daten haftet OPIK bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde seine Daten in im Hinblick auf die jeweilige Anwendung angemessenen Intervallen in geeigneter Form so gesichert hat, dass diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
15. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung, Kündigung aus wichtigem Grund
15.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für alle Verträge eine anfängliche feste Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Während der anfänglichen festen Vertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis nicht ordentlich, sondern nur außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund oder in den sonst gesetzlich vorgesehen Fällen vorzeitig gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach dem Ende der anfänglichen festen Vertragslaufzeit auf unbestimmte Dauer, wenn es nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der anfänglichen festen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Hat sich das Vertragsverhältnis nach dem Ende der anfänglichen festen Vertragslaufzeit auf unbestimmte Dauer verlängert, so kann es von jeder der beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.
15.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit mit der Aktivierung der Dienste am Kundenanschluss des Kunden.
15.3 Während der Vertragslaufzeit können Paket-Erweiterungen, Zusatz-Optionen und/oder Sprachanschluss-Erweiterungen gemäß Leistungsbeschreibung beauftragt werden. Ebenso ist ein Wechsel in einen Tarif mit höherer Bandbreite (Übertragungsgeschwindigkeit) möglich (Upgrading), was in aller Regel mit einem höheren Entgelt einhergeht. Soweit nicht abweichend geregelt, haben solche Änderungen oder Wechsel keine Auswirkung auf die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist. Ein Wechsel in einen Tarif mit einer niedrigeren Bandbreite (Übertragungsgeschwindigkeit) zu einem niedrigeren Preis (Downgrading) ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.
15.4 Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit mindestens in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu erfolgen, soweit nicht der Vertrag über die Website der OPIK im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurde und die Kündigung über eine Kündigungsschaltfläche („Kündigungsbutton“) erfolgt.
15.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt für OPIK insbesondere vor, wenn
a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Gebühren für zwei Monate entspricht, mindestens jedoch in Höhe von 100,00 Euro, in Verzug ist;
b) der Kunde zahlungsunfähig wird;
c) der Kunde Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen (vgl. Ziff. 8.11) auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen nicht erbringt;
d) der Kunde trotz einer zur Abhilfe gesetzten Frist bzw. einer Abmahnung schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere nach Ziff. 11.1.1 bis 11.1.15, verstößt, wobei eine Fristsetzung zur Abhilfe oder Abmahnung nach den gegebenen Umständen, insbesondere bei grob oder vorsätzlich vertragswidrigem Verhalten oder Leistungsverweigerung des Kunden, entbehrlich sein kann;
e) der Kunde im Fall der Veräußerung des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude befindet, in dem sich der Kundenanschlusses befinden soll bzw. befindet, auf Verlangen der OPIK und trotz Ablaufs einer angemessenen Nachfrist nicht das mindestens textförmliche rechtlich verbindliche Angebot des/der neuen dinglich Berechtigten (in der Regel Eigentümer) des Grundstücks zum Abschluss eines Nutzungsvertrages gem. Ziff. 4.1 a) mit OPIK oder einem von OPIK benannten Netzbetreiber/Netzeigentümer oder die Annahme eines entsprechenden Angebots der OPIK oder eines von OPIK benannten Netzbetreibers/Netzeigentümers auf Abschluss eines solchen Nutzungsvertrages durch den /die neuen dinglich Berechtigte(n) vorlegt;
f) die Voraussetzungen des Ziff. 4.1 lit. b) entfallen, ohne dass dies von OPIK zu vertreten ist;
g) OPIK ihre Leistung aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung einstellen muss;
h) der Kunde die technischen Einrichtungen manipuliert und/oder betrügerische Handlungen vornimmt, oder
i) eine Sperre des Kundenanschlusses des Kunden gemäß § 61 Abs. 3 – 7 TKG mindestens 14 Tage anhält und OPIK die außerordentliche Kündigung mindestens 14 Tage vor Ausspruch angedroht hat.
Unberührt bleiben die Rechte der OPIK zur außerordentlich fristlosen Kündigung nach Ziff. 4.2. sowie Teil B. Ziff. 5.1.
16. Umzug, Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
16.1 Im Falle eines Umzuges gelten die Bestimmungen des § 60 TKG. Verlegt ein Kunde, der Verbraucher ist, seinen Wohnsitz, ist OPIK demnach verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit OPIK diese dort anbietet. OPIK kann ein angemessenes Entgelt, für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, dass jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Dieses Entgelt ergibt sich aus der Preisliste.
16.2 Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz des Kunden nicht angeboten, ist der Kunde, der Verbraucher ist, zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder Mitwirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
16.3 Für Unternehmer gilt diese Regelung ausdrücklich nicht. Für Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht gelten diese Regelungen, es sei denn, sie haben ausdrücklich dem Verzicht der Anwendung der Regelungen zugestimmt.
16.4 Der Anbieterwechsel und die Rufnummernmitnahme richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bearbeitungsgebühren und Entgelte richten sich nach den Angaben in der Preisliste.
17. Datenschutz
OPIK ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses zu beachten. Der Kunde kann sich über die beim Auftrag erteilten Datenschutzhinweise jederzeit auf der Internetseite opikconnect.de informieren.
Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG) sowie die EU - Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
18. Bonitätsprüfung
OPIK ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder vergleichbaren Auskunfteien Auskünfte einzuholen. OPIK ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann die OPIK hierüber ebenfalls Auskunft einholen.
Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der OPIK, eines Kunden einer anderen entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die Informationen gemäß Art. 13 EU-DSGVO zu der bei OPIK stattfindenden Datenverarbeitung sind unter opikconnect.de abrufbar.
19. Weitere Pflichtinformationen
Neben den bereits in den AGB an anderer Stelle benannten Informationen zum Kunden- und Datenschutz nachfolgend ergänzend weitere Pflichtinformationen:
19.1 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter opikconnect.de einsehbar.
19.2 Eine allgemein zugängliche, vollständige und gültige Preisliste ist unter opikconnect.de einsehbar.
19.3 Damit im Falle eines Anbieterwechsels bzw. der Rufnummernmitnahme die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, müssen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Vertrag mit OPIK muss fristgerecht gegenüber OPIK gekündigt werden,
- der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Anbieterwechselauftrag muss mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens sieben Werktage (montags bis freitags) vor dem Datum des Vertragsendes bei OPIK eingehen, und
- zur Einhaltung der Fristen sind vom Kunden zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen zu beachten.
Weitere Hinweise zum Anbieterwechsel befinden sich auf der Seite der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de .
19.4 Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzuganges (Kundenschlusses) für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist.
20. Außergerichtliche Streitbeilegung
Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass er im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit OPIK gemäß § 68 TKG formlos ein Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur beantragen kann. Postalische Adresse und E-Mail-Adresse der Bundesnetzagentur lauten wie folgt :
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: 0228 14-0
Fax: 0228 14-8872
E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de
Die weiteren Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de unter Verwendung der Suchfunktion und des Suchbegriffs „Schlichtung“ entnommen werden.
OPIK ist darüber hinaus nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, insbesondere nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, verpflichtet und wird im Anrufungsfall individuell über eine Teilnahme entscheiden.
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen können über die Online-Plattform der Europäischen Union beigelegt werden. Weitere Hinweise befinden sich unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Mündliche Nebenabreden zwischen OPIK und dem Kunden gelten nur, wenn eine Bestätigung in Textform durch OPIK erfolgt. Abweichungen in vertraglichen Vereinbarungen mit OPIK von diesen AGB sind nur wirksam, wenn OPIK sie gesondert schriftlich bestätigt bzw. sie schriftlich vereinbart werden.
21.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus mit OPIK bestehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von OPIK auf einen Dritten übertragen oder abtreten.
21.3 OPIK darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder das ganze Vertragsverhältnis mit dem Kunden auf ein mit OPIK i. S. d. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen übertragen. Der Kunde erteilt hierzu bereits seine Einwilligung. Darüber hinaus ist OPIK berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, soweit die Vertragserfüllung hierdurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine überwiegenden Interessen des Kunden entgegenstehen.
21.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
21.5 Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages bzw. dieser AGB als Bestandteil eines Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
B. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses
Soweit der Kunde bei OPIK die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses beauftragt, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. Teil A. die hier in Teil B. nachfolgenden Bestimmungen:
1. Gegenstand des Auftrags zur Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses
1.1 Für den Fall der Beauftragung der Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses ist OPIK verpflichtet, den Glasfaserhausanschluss an der im Auftragsformular genannten Anschlussstelle herzustellen und diesen an das Glasfasernetz der OPIK bzw. des Netzbetreibers/Netzeigentümers anzuschließen. Es gelten die in diesen AGB, der Leistungsbeschreibungen für Glasfaserprodukte OPIK für Privatkunden (dort Abschnitt 2) und in der Preisliste festgelegten Konditionen und Entgelte bzw. Preise, alles abrufbar unter opikconnect.de.
1.2 Voraussetzungen für die Verpflichtung von OPIK zur Herstellung des Glasfaserhausanschlusses für Glasfaseranschlüsse sind
a) der Abschluss eines Nutzungsvertrages gem. Ziff. 2.5 lit. a) bzw. Ziff. 4.1 lit. a) der Allgemeinen Geschäftsbedingung (oben Teil A.) zwischen OPIK oder einem von OPIK benannten Netzbetreiber/Netzeigentümer und dem/den dinglich Berechtigten (in der Regel Eigentümer) des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude befindet, das mit dem Glasfaserhausanschluss versehen werden soll, nach welchem der/die dinglich Berechtigte(n) (in der Regel Eigentümer) damit einverstanden ist/sind, dass OPIK oder der von OPIK benannte Netzbetreiber/Netzeigentümer auf dem betreffenden Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu ihrem/seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten, wobei sich dieses Recht auch auf vorinstallierte Hausverkabelung erstreckt,
und
b) die Belegenheit der Anschlussstelle im Ausbaugebiet der OPIK.
2. Vertragsumfang Glasfaserhausanschluss
2.1 Die Herstellung des Glasfaserhausanschlusses umfasst die Herstellung einer unterirdischen Anschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zum anzuschließenden Gebäude, die Einführung der Glasfaserleitung in das Gebäude (Hauseinführung), die Installation der Glaserfaseranschlussbox und die Installation des optischen Netzabschlussgerätes, des „Service Demarcation Device“ = „SDD“. Die Gebäudeverkabelung innerhalb des Hauses (Netzebene 4) gehört jeweils nicht zum Leistungsumfang. Die weiteren Einzelheiten des Leistungsumfangs und der technischen Spezifikationen sind in der unter opikconnect.de abrufbaren Leistungsbeschreibung für Glasfaserprodukte OPIK für Privatkunden (dort Abschnitt 2) enthalten und verbindlich geregelt.
2.2 OPIK ist berechtigt, die Bau- und Installationsmaßnahmen zur Errichtung des Glasfaserhausanschlusses und die Begehung der Anschlussstelle durch von ihr beauftragte Dritte ausführen zu lassen.
2.3 Die von OPIK zur Herstellung des Glasfaserhausanschlusses errichteten Anlagen und installierten technischen Einrichtungen, Geräte und Hardware, insbesondere die Hauseinführung, die Glasfaserhausanschlussbox und das Netzabschlussgerät („Service Demarcation Device“- „SDD“), sind lediglich zu einem vorübergehenden Zweck i. S. d. § 95 BGB installiert und gehen nicht in das Eigentum des Kunden bzw. Eigentümers der Immobilie über.
2.4 OPIK ist berechtigt, die zur Herstellung des Glasfaserhausanschlusses errichteten Anlagen und installierten technischen Einrichtungen, Geräte und Hardware, insbesondere das SDD, bei Beendigung des Vertrages des Kunden über den Bezug von OPIK-Produkten zu deinstallieren.
3. Zustandekommen des Vertrages, Vertragsdauer
Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung der OPIK, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistungen durch OPIK zustande. Der Vertrag hat keine spezifische Vertragsdauer. Die Regelungen in den AGB, Teil A., zu Vertragslaufzeiten finden auf den Vertrag über die Herstellung eines Hausanschusses keine Anwendung.
4. Preise
Es gelten die in diesen AGB und in der unter opikconnect.de abrufbaren Preisliste festgelegten Konditionen und Preise.
5. Kündigung des Vertrages
5.1 OPIK ist berechtigt den Vertrag mit dem Kunden insgesamt außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn die hier vorstehenden in Ziff. 1.2 genannten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr gegeben sind, es sei denn, dieser Umstand ist von OPIK selbst zu vertreten. OPIK ist insbesondere zur außerordentlich fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde auf Verlangen der OPIK nicht innerhalb eines Monats das mindestens textförmliche rechtlich verbindliche Angebot des/der dinglich Berechtigten (in der Regel Eigentümer) des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude befindet, das mit dem Glasfaserhausanschluss versehen werden soll, zum Abschluss des Nutzungsvertrages gem. vorstehender Ziff. 1.2 lit. a) oder die Annahme eines entsprechenden Angebots der OPIK oder eines von OPIK benannten Netzbetreibers/Netzeigentümers zum Abschluss eines solchen Nutzungsvertrages durch den/die dinglich Berechtigte(n) vorlegt oder der/die dinglich Berechtigte(n) den Nutzungsvertrag kündigt/kündigen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind im Falle einer solchen Kündigung durch OPIK ausgeschlossen. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform.
5.2 Im Falle der Kündigung der OPIK nach Beginn der Baumaßnahmen an der Anschlussstelle ist der Kunde auf Verlangen von OPIK verpflichtet, bereits erbrachte Leistungen der OPIK zu vergüten. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde den bereits abgeschlossenen Vertrag über den Bezug von Telekommunikationsdiensten der OPIK nach Beginn der Baumaßnahmen kündigt oder dessen Kündigung durch den OPIK zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Zahlungsverzug. Das Gleiche gilt ferner entsprechend bei Nichtabschluss oder Beendigung des Nutzungsvertrages gem. vorstehender Ziff. 1.2 lit. a). Bereits erbrachte Leistungen der OPIK sind auf Basis der für die Herstellung des Glasfaserhausanschlusses und dessen Anschluss anfallenden Kosten zu berechnen. Bei individuellen Angeboten sind die bereits erbrachten Leistungen auf Basis des Angebotes zu berechnen. Etwaige sonstige OPIK zustehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
C. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet
Es wird auf die betreffenden Regelungen in den Leistungsbeschreibungen für Glasfaserprodukte OPIK für Privatkunden und die Leistungsbeschreibung OPIK Business verwiesen.
D. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telefonie
- Es wird zunächst auf die betreffenden Regelungen in den Leistungsbeschreibungen für Glasfaserprodukte OPIK für Privatkunden und die Leistungsbeschreibung OPIK Business verwiesen.
- Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Telefonanschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
- Bei der Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ hat der Kunde sicherzustellen, dass die Anrufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls dieses Leistungsmerkmal aktiviert ist. Der Kunde stellt des Weiteren sicher, dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterleitung einverstanden ist.
E. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fernsehen IPTV
Der Kunde kann optional über den Internetanschluss den IPTV – Dienst „http://waipu.tv“ beziehen.
http://waipu.tv ist ein Angebot der Exaring AG (Leopoldstraße 263, 8807 München). Für den Bezug der Medien-/Programminhalte von http://waipu.tv kommt nach gesonderter Registrierung des Kunden unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Exaring AG ein eigener Vertrag zwischen dem Kunden und Exaring AG zustande. In Bezug auf die Bereitstellung der Medien-/Programminhalte ist die Exaring AG Vertragspartner und alleiniger Ansprechpartner des Kunden; dass gilt neben der eigentlichen Bereitstellung der Medien-/ Programminhalte insbesondere für produktbezogene Fragen und Support. Es gelten insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (http://www.waipu.tv/agb ), Datenschutzhinweise (http://www.waipu.tv/dse ) und Angebotsbeschreibungen (http://www.waipu.tv/angebot ) der Exaring AG.
In kommerziellen Fragen (Zahlung des Nutzungsentgelts, Kündigung) ist OPIK Vertragspartner und Ansprechpartner des Kunden. Die Abrechnung und der Forderungseinzug gegenüber dem Kunden erfolgen durch OPIK im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ferner ist OPIK Ansprechpartner für die Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden und kann das Vertragsverhältnis gegenüber dem Kunden kündigen.
F. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung für Kunden, die Verbraucher sind
I. Bezug von Dienstleistungen
Wenn Sie mit uns als Verbraucher, also als natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, einen Vertrag über den Bezug von Dienstleistungen geschlossen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:
WIDERRUFSBELEHRUNG
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Opik GmbH
Huyssenallee 52-56
45128 Essen
Telefon: 02551 70 91 666
E-Mail: kontakt@opikconnect.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite opikconnect.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
II. Lieferung von Waren
Wenn Sie mit uns als Verbraucher, also als natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, einen Vertrag über die Lieferung von Waren abgeschlossen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:
WIDERRUFSBELEHRUNG
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Opik GmbH
Huyssenallee 52-56
45128 Essen
Telefon: 02551 70 91 666
E-Mail: kontakt@opikconnect.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite opikconnect.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten an uns (Opik GmbH, Huyssenallee 52-56, 45128 Essen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Muster-Widerrufsformular-
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Opik GmbH
Huyssenallee 52-56
45128 Essen
Telefon: 02551 70 91 666
E-Mail: kontakt@opikconnect.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand 27.05.2026